Die Strafklägerin habe anlässlich der Hauptverhandlung auf die Frage, ob sie zu jeder Zeit gewusst habe, was ihr Vater in ihrem Namen verfasst habe, geantwortet, dass dieser eine wichtige Ressource für sie gewesen sei. Dies bekräftige den Gesuchsteller in seiner Sorge, dass das Strafverfahren die Bedingungen bezüglich Fairness und auch der Unbefangenheit der Richterin nicht erfülle. Die vom Gesuchsteller erwähnten und von Rechtsanwalt E.________ eingereichten Gesuche um Verschiebung der Hauptverhandlung datieren vom 14. Dezember 2022 und vom 6. April 2023.