worden seien. Des Weiteren verweist der Gesuchsteller auf die mehrfachen Anträge zur Auswechslung der amtlichen Verteidigung, die von der Gesuchsgegnerin allesamt abgewiesen worden seien. Bezugnehmend auf die Verfügung der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer vom 11. Dezember 2023 ergänzte der Gesuchsteller sein Ausstandsgesuch mit Eingabe vom 14. Dezember 2023. Darin rügt er den Umstand, dass ihm erst anlässlich der Hauptverhandlung vom 7. Dezember 2023 eröffnet worden sei, es sei der Strafkläger F.________ vom persönlichen Erscheinen an der Hauptverhandlung dispensiert worden.