Am 14. Dezember 2023 ergänzte der Gesuchsteller mit Bezug auf die Verfügung vom 11. Dezember 2023 sein Gesuch und reichte entsprechende Beweismittel ein. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2023 nahm die Gesuchsgegnerin Stellung. Die Strafklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt E.________, liess sich am 16. Dezember 2023 vernehmen und beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge die Abweisung des Gesuchs. Abschliessende Bemerkungen reichten die Strafklägerin und der Strafkläger jeweils am 8. Januar 2024 ein. Die übrigen Parteien liessen sich nicht mehr vernehmen.