07 901 007). Der Staatsanwaltschaft ist sodann beizupflichten, dass der Beschwerdeführer dieses Fahrzeug sowohl für den Weg zur Arbeit als auch für seine Fahrlehrerprüfung nutzen kann. Soweit behauptet wird, dass die Ehefrau des Beschwerdeführers ebenfalls arbeitstätig und deswegen genauso zwingend auf ein eigenes Auto angewiesen ist, wird dies in keiner Weise belegt. Insbesondere werden keine Angaben zum Arbeitsort, den Arbeitszeiten und dem Beschäftigungsgrad von I.________ gemacht, aufgrund deren nachvollzogen werden könnte, weshalb ein Teilen des VW T6 California organisatorisch nicht möglich wäre.