Zur Begründung bringt er vor, dass er auf dieses Fahrzeug angewiesen sei, um zur Arbeit zu gelangen. Als Chauffeur bei den Verkehrsbetrieben O.________ arbeite er grundsätzlich in der Frühschicht, so dass andere öffentliche Verkehrsmittel noch nicht in Betrieb seien. Hinzu komme, dass seine Ehefrau ebenfalls arbeitstätig und auf ein Auto angewiesen sei, weshalb es organisatorisch nicht möglich sei, dass sich die Ehegatten ein Fahrzeug teilten.