Zusätzlich zu diesem «Lohn» bezog der Beschwerdeführer in den Jahren 2017 bis 2021 fortlaufend Bargeld im Wert von insgesamt über CHF 12'000.00. Zudem sind aus den Kontoauszügen der H.________ GmbH Zahlungsaufträge (Anmerkung der Kammer: teilweise als E-Banking-Aufträge bezeichnet) zugunsten des Beschwerdeführers bzw. dessen Kreditkarten von über CHF 60'000.00 ersichtlich. Des Weiteren erfolgten monatliche Zahlungen von zunächst jeweils CHF 489.55, später CHF 488.20 und dann CHF 446.35 an das Kreditfinanzierungsunternehmen cashgate; auch wurden Kreditkartenrechnungen in der Höhe von mehreren Tausend Franken beglichen.