Wie den Kontoauszügen der H.________ GmbH entnommen werden kann, wurden die Gelder der Privatklägerin jedoch nie vollumfänglich investiert. Ein Abgleich der Kontoauszüge der H.________ GmbH mit den Bewegungen auf dem privaten Konto des Beschwerdeführers IBAN .________ in den Jahren 2017 bis 2021 (Akten W 23 188, pag. 07 345 117- 333) zeigt denn, dass der Beschwerdeführer ab Januar 2018 monatliche «Saläre» in der Höhe von jeweils CHF 1'000.00 bis CHF 4'000.00 bzw. von insgesamt über CHF 80'000.00 erhalten hat.