07 333 027-111) ersichtlich, dass es sich bei deren Einkünften grösstenteils um Vermögenswerte handelt, die ihr von der Privatklägerin bzw. deren geschädigten Gesellschaften zugeflossen sind. Darüber hinaus konnte sie – nebst weiteren geringfügigen Zuflüssen – Einkünfte aus kleineren Spenden sowie Gutschriften der P.________ (Firma) verzeichnen. Der Beschwerdeführer räumt ein, dass die der H.________ GmbH zugeflossenen Vermögenswerte der Privatklägerin primär dazu verwendet wurden, um seine Plätze bei ausländischen Rennställen zu bezahlen. Wie den Kontoauszügen der H.__