5. 5.1 Der Beschwerdeführer bestreitet zwar die Ausführungen der Vorinstanz (E. 4.2 hiervor). Zur Frage, ob bzw. inwiefern der Beschuldigte zu Unrecht der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung verdächtigt wird, äussert er sich indes nicht explizit. 5.2 Der Strafanzeige vom 27. Juli 2023 ist zu entnehmen, dass dem Beschuldigten vorgeworfen wird, als Finanzverantwortlicher mehrerer Gesellschaften der Privatklägerin (insbesondere der J._____