- Zum Motorrad Honda CB 750 A: Aus der vorgelegten Rechnung der M.________ AG ist ersichtlich, dass der Kaufpreis für dieses Motorrad sich auf CHF 11'631.90 belief. Handschriftlich vermerkt ist auf der Rechnung, dass CHF 7’000.00 für ein Motorrad «aus Vorbesitz» angerechnet worden sei – wobei nicht klar ist, in wessen wirtschaftlichem Eigentum das an Zahlung gegebene Motorrad stand. Aus den vorgelegten Bankunterlagen geht hervor, dass D.________ der H.________ GmbH am 07.08.2023 einen Betrag von CHF 4'227.70 und dass die H.________ GmbH am 08.08.2023 der M.________ AG einen Betrag von CHF 4'861.90 überwies.