__ Lebensunterhalt und insbesondere von dessen Tätigkeit als Autorennsportler im Ausland. Abgesehen von einigen wenigen legalen Spenden im Gesamtwert von ein paar Tausend Franken bestanden die Einkünfte der H.________ GmbH über Jahre einzig aus den unrechtmässigen Überweisungen, die der Beschuldigte regelmässig zulasten der geschädigten Gesellschaften der F.________ heimlich veranlasste. Von diesen Vermögenswerten deliktischer Herkunft auf dem Bankkonto der H.________ GmbH bei der UBS wurden nicht nur die exorbitanten Rechnungen der ausländischen Rennställe beglichen, sondern D._____