Die H.________ GmbH, an welcher der Beschuldigte, dessen Ehefrau sowie deren Sohn D.________ beteiligt sind, wurde durch die vom Beschuldigten mehrfach veranlassten unrechtmässigen Überweisungen begünstigt. Die unrechtmässigen Überweisungen, die in den Jahren 2017 bis 2021 allein auf das Bankkonto der H.________ GmbH bei der UBS flossen, belaufen sich auf fast CHF 4.3 Mio. Die H.________ GmbH verfolgte einzig den Zweck der Finanzierung von D.________ Lebensunterhalt und insbesondere von dessen Tätigkeit als Autorennsportler im Ausland.