Dagegen erhob D.________ (nachfolgend Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt E.________, am 4. Dezember 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 22.11.2023 sei aufzuheben und sämtliche beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte, namentlich - Motorrad Honda CB 500FA, Stamm-Nr. .________, inkl. Schlüssel, Fahrzeugausweis, - Personenwagen VG Golf 7 3.0 GTI TCR, Stamm-Nr. .________, inkl. Schlüssel, Fahrzeugausweis, und