3 in gleicher querulatorischer Manier in pauschaler Weise geltend zu machen, dass er vom verfahrensleitenden Staatsanwalt seit Jahren verleumdet und diskriminiert werde. Diese Vorwürfe leitet er offensichtlich allein aus dem Umstand ab, dass nicht in seinem Sinne entschieden worden ist. Eine solche Begründung vermag die angefochtenen Verfügung augenscheinlich nicht als unrechtmässig erscheinen. Die Beschwerde erweist sich demnach als offensichtlich unbegründet und ist abzuweisen.