3.2 Der Beschwerdeführer hält in seiner Beschwerdebegründung Folgendes fest: 1. Seit Jahren ergötzt sich dieser Jurist indem Er mich VERLEUMDET und DISKRIMINIERT unter der Vorspiegelung bewusst falscher Sachverhalten. 2. Dieser Jurist muss sich vorwerfen lassen, dass Er sich mit der Sache gar nicht auseinandergesetzt hat und nur unter BELEIDIGENDER Art und WEISE mich Diskriminiert. 3. Es wird beantragt, dass sich dieser Jurist einer psychiatrischen Begutachtung einer psychiatrischen Begutachtung unterzieht der über seinen GEISTESZUSTAND ein Attest ausstellen muss, da berechtigte ZWEIFEL an seinem Gesundheitszustand besteht.