1. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2023 nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen Verwaltungsrichter A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) initiierte Strafverfahren wegen «Amtsmissbrauch, Verstoss gg. den Ermessensspielraum, Verstoss gg. meine Rede und Meinungsfreiheit, der Grundrechte über diese Tatsache, des Prozessbetrugs etc.» nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 22. November 2023 Beschwerde.