21 36 vom 3. März 2021 E. 6 und BK 22 375 vom 28. September 2022 E. 5.3, welchen dasselbe querulatorische Muster des Beschwerdeführers zugrunde lag). Was der Beschwerdeführer gegen die angefochtene Verfügung vorbringt, verfängt nicht. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde keine Gründe vor, weshalb die Staatsanwaltschaft zu Unrecht auf Prozessunfähigkeit geschlossen haben soll. Vielmehr beschränkt er sich auch in dieser Eingabe darauf, in gleicher querulatorischer Manier in pauschaler Weise geltend zu machen, dass er vom verfahrensleitenden Staatsanwalt seit Jahren verleumdet und diskriminiert werde.