abzusetzen und zu verleumden. Wie die Vorinstanz anführt, ist vorliegend nicht erkennbar, inwiefern die Inhalte der Ausstellung Christen und/oder Juden systematisch herabsetzen und eine feindselige Haltung schüren. Ebenso wenig bestehen Hinweise darauf, dass dies die Intention der Beschuldigten gewesen ist. Wie erwähnt, wird das erlaubte Mass an Kritik nicht überschritten (vgl. dazu auch E. 7.2 hiervor).