Daran ändert auch die von der Beschwerdeführerin eingereichte, mit der Ausstellung D.________ in Verbindung stehende Reportage «N.________» des Nebelspalters (O.________ (Website) [zuletzt besucht am 25. Juni 2024]) nichts. Auch wenn die Beschwerdeführerin argumentiert, dass selbst Personen, welche nicht der christlichen Religion angehörten, die herabwürdigenden und entehrenden Darstellungen von Jesus und der Menora als extrem verstörend empfänden, kann sie daraus nichts