Der Staatsanwaltschaft ist beizupflichten, dass eine pluralistische Gesellschaft diese Art von Kritik hinnehmen können muss. Wenn die Beschwerdeführerin schliesslich sinngemäss vorbringt, durch die gemeine Herabsetzung der erwähnen Gegenstände würden nicht nur ihre, sondern die religiösen Gefühle aller Christen verletzt, ist anzumerken, dass der Beschwerdekammer keinerlei Fälle bekannt sind, in denen sich durchschnittlich gläubige Personen aufgrund der ausgestellten Kunstgegenstände in ihrem Glauben dermassen verletzt gefühlt hätten, dass sie sich zu einer Strafanzeige veranlasst gesehen hätten. Daran ändert auch die von der Beschwerdeführerin eingereichte, mit der Ausstellung D._____