Wie die Staatsanwaltschaft festhält, wird vorliegend Kritik an einer heteronormativ geprägten Gesellschaft und Religion geübt. Wenn die Beschwerdeführerin anführt, dass Jesus in Unterhosen und in Frauenkleidern als «transsexuelle Person» (recte: Transperson), «welche zudem von Armseligkeit und von psychischer Schwäche gezeichnet sei», gezeigt und die Menora «in entwürdigender Weise in Zusammenhang mit einer schrecklichen Kreatur in Fetischhosen und einem bodenlangen Phallus» abgebildet werde, was eine Verspottung der Göttlichkeit von Jesus und der Anbetungswürdigkeit der Menora darstelle, wird deutlich, dass sich die Beschwerdeführerin weder mit den Hin-