__» Gegenstand einer Video Performance, während das andere Kostüm, welches auf der antiken Sage von Orpheus und Eurydike basiert, für das Musikvideo «H.________» von I.________ verwendet wurde. Die fraglichen Kostüme wurden im Rahmen der Ausstellung D.________ des Beschuldigten 1 an Figuren gezeigt. Dass die Schwelle für die Annahme einer Verletzung «in gemeiner Weise» vorliegend noch höher anzusetzen ist, da im musealen Kunst- und Ausstellungskontext eine andere Rezeption angenommen wird, bestreitet die Beschwerdeführerin zu Recht