Aufrufen (Schüren, Aufreizen) zu Hass bezeichnet das nachhaltige und eindringliche Einwirken auf Menschen mit dem Ziel oder der Wirkung (werbender Aspekt), eine feindselige Haltung – sei diese nun intellektuell oder emotional begründet – gegenüber einer bestimmten Person oder Personengruppe aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit zu vermitteln oder ein entsprechend feindseliges Klima für die Betroffenen zu verstärken. Erfasst werden damit auch die allgemeine Hetze oder das Schüren von Emotionen («Stimmungsmache»), die auch ohne expliziten Aufforderungscharakter geeignet sind, Hass und Diskriminierung hervorzurufen (BSK StGB-Schleimin-