Beschimpfen und Verspotten sind aktive Verhaltensweisen, die objektiv (also unabhängig von Glaubensüberzeugungen) als Ausdruck von Geringschätzung verstanden werden und die als geeignet angesehen werden, die Gefühle der Gläubigen zu verletzen (BSK StGB-Fiolka, Art. 261 N 22). Ein Angriff auf Gefühle «in gemeiner Weise» kann nur nach Massgabe der geltenden sozialen Normen betreffend den Diskurs über religiöse Themen gegeben sein.