261bis Abs. 1 und 4 StGB führt sie sodann Folgendes an: Unter dem Titel der Diskriminierung bringt die Privatklägerin vor, dass der jüdische und christliche Glaube sowie der christliche Gott herabgesetzt werde und damit die Angehörigen in ihrem Glauben herabgesetzt und gegen sie gehetzt werde. Die öffentliche Herabwürdigung der Christen und Juden