(Website) [zuletzt besucht am 25. Juni 2024]). Der Beschuldigte 1 verlinkt auf seiner Website zu einem virtuellen Rundgang durch das 5 Museum (L.________; zur Sonderausstellung D.________ vgl. M.________ (Website) [beides zuletzt besucht am 25. Juni 2024]). 4.3 Am 7. November 2023 erging die angefochtene Nichtanhandnahmeverfügung.