In der Ausstellung würden herabsetzende und verleumderische Ideologien verbreitet. 4.2 Eine Internetrecherche der Vorinstanz ergab, dass im Rahmen der Ausstellung D.________ des Beschuldigten 1 zwei vom Beschuldigten 2 designte Kostüme gezeigt wurden (vgl. E.________ [zuletzt besucht am 25. Juni 2024]). Dabei handelt es sich zum einen um das Kostüm «F.________» (G.________ (Website) [zuletzt besucht am 25. Juni 2024]) und zum anderen um ein Kostüm für das Musikvideo des Songs «H.________» von I.________ (vgl. J.________ (Website) [zuletzt besucht am 25. Juni 2024]; (K.________ (Website) [zuletzt besucht am 25. Juni 2024]).