Wie bereits mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 170 vom 6. Oktober 2023 E. 2.3 festgestellt, hat die Beschwerdeführerin ihre Privatklägerstellung hinsichtlich des Tatbestands der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit in ihrer Konstituierungserklärung vom 14. März 2023 hinreichend begründet, indem sie dargelegt hat, Christin und durch die angezeigten Delikte direkt in ihren religiösen Gefühlen verletzt zu sein. Wie dort erwähnt, bezieht sie sich dabei nicht nur auf die Darstellung von Jesus, sondern auch auf diejenige des siebenarmigen Leuchters (nachfolgend: Menora).