Mit Blick darauf und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Verteidiger erst im Beschwerdeverfahren mandatiert wurde, gibt die Kostennote vom 10. Juni 2024, mit welcher ein Honorar von CHF 1'563.35 geltend gemacht wird, zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Beschuldigten ist demnach eine Entschädigung in der Höhe von CHF 1'734.25 (inkl. Auslagen und MWST) zuzusprechen. Bei Offizialdelikten trägt der Kanton die Entschädigung für die angemessenen Aufwendungen der beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren, wenn die Privatklägerschaft erfolglos Beschwerde gegen eine Einstellungs- resp. Nichtanhandnahmeverfügung erhebt.