Die Bedeutung der Streitsache kann als durchschnittlich bezeichnet werden, während der gebotene Zeitaufwand sowie die Schwierigkeit des Prozesses als unterdurchschnittlich zu beurteilen sind. Der Verfahrensgegenstand war übersichtlich und der Aktenumfang gering, weshalb die Entschädigung im unteren Bereich des Tarifrahmens anzusiedeln ist. Mit Blick darauf und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Verteidiger erst im Beschwerdeverfahren mandatiert wurde, gibt die Kostennote vom 10. Juni 2024, mit welcher ein Honorar von CHF 1'563.35 geltend gemacht wird, zu keinen Bemerkungen Anlass.