Am 6. November 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme des Strafverfahrens. 3.2 Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass die Beschwerdeführerin neben der hier Beschuldigten auch eine Person des Regionalen Schulinspektorats H.________ (Region) wegen Amtsmissbrauchs und «Diskriminierung» angezeigt hatte. Mit Verfügung vom 11. Oktober 2023 nahm die Staatsanwaltschaft jenes Verfahren nicht an die Hand. Die dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer mit Beschluss BK 2023 458 vom 14. Mai 2024 ab.