3. Den Akten kann folgender Sachverhalt entnommen werden: 3.1 Die Beschwerdeführerin ist die Mutter von D.________, bei welchem bei der Geburt das Down-Syndrom (Trisomie 21) diagnostiziert wurde. Im Rahmen des hängigen Eheschutzverfahrens zwischen E.________ und der Beschwerdeführerin erstellte die Beschuldigte im Auftrag des Regionalgerichts Bern-Mittelland ein Gutachten zur Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge, der Obhut und des Kontaktrechts betreffend das gemeinsame Kind D.________. In der Folge reichte die Beschwerdeführerin am 3. August 2023 Anzeige gegen die Beschuldigte ein. Sie wirft dieser vor, sich der üblen Nachrede (Art.