Mit Verfügung vom 1. Dezember 2023 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren. Gleichzeitig wurden die Generalstaatsanwaltschaft und die Beschuldigte zur Stellungnahme eingeladen. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 15. Dezember 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Gleiches tat die Beschuldigte, privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Stellungnahme vom 22. Dezember 2023. Mit Eingabe vom 10. Juni 2024 reichte Rechtsanwalt B.________ seine Kostennote für das Beschwerdeverfahren ein.