(nachfolgend: Beschuldigte) initiierte Strafverfahren nicht an die Hand. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin, welche sich mit Strafanzeige vom 3. August 2023 als Straf- und Zivilklägerin konstituiert hatte, am 26. November 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Anhandnahme des Strafverfahrens. Mit Verfügung vom 1. Dezember 2023 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren.