7.3 Mit Blick auf den Umstand, dass das Weiden der Tiere nicht per se verboten ist, aber auch den sich stellenden Fragen zu den Ursachen, zum Nutzen des Alternativverhaltens sowie zu den bestehenden Unklarheiten macht die Beurteilung der Kausalität und allgemein der Strafbarkeit schwierig. Wie bereits ausgeführt, scheint es mit Blick auf die Datenlage nicht ausgeschlossen, dass ein vorsichtiges, den Wetterverhältnissen angepasstes Weideverhalten im Einzugsgebiet der Quelle nicht ausreicht, um Verunreinigungen in jedem Fall zu verhindern.