SK 20 46). G.________ hielt bei seinen Antworten fest, dass es sinnvoll sei, auf einen Weideauftrieb zu verzichten und vorübergehend auf eine Stallfütterung umzustellen, wenn der Boden effektiv wassergesättigt sei (pag. 452; SK 20 46). Insofern war dem Beschuldigten bekannt, dass das Risiko für Verunreinigungen bei einem Weidelassen auf wassergesättigtem Boden grösser ist und eine Einschränkung des Weidebetriebs bei Nässe helfen kann, Verunreinigungen zu verhindern.