Immerhin zeigen die Wasseranalysen, dass die Verunreinigungen gegenüber den Jahren 2016 und 2017 weniger stark waren. Es scheint daher nicht ausgeschlossen, dass ein sorgfältiges bzw. eingeschränktes Weideverhalten Verunreinigungen vermeiden kann. Da einerseits konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass der Beschuldigte nicht hinreichend auf die Wetterverhältnisse Rücksicht genommen hat, und es andererseits plausibel erscheint, dass das Weideverhalten im Einzugsgebiet der Quelle besonders bei Nässe eine Mitursache ist, kann eine Einstellung wegen fehlender Kausalität nicht erfolgen.