Darüber kann aber nicht abschliessend die Beschwerdekammer entscheiden, zumal aktuell auch nicht beurteilt werden kann, wie die Wasserqualität gewesen wäre, wenn der Beschwerdeführer auf ein Weiden im Einzugsgebiet der Quelle bei Nässe verzichtet hätte. Ob ein gänzlicher Verzicht auf die Beweidung der Parzellen im Einzugsgebiet bei Nässe oder auch unabhängig von den Wetterverhältnissen zum gewünschten Erfolg führt, lässt sich wohl erst feststellen, wenn solche Massnahmen umgesetzt werden. Immerhin zeigen die Wasseranalysen, dass die Verunreinigungen gegenüber den Jahren 2016 und 2017 weniger stark waren.