EO 19 704), dafür, dass die Tiere regelmässig und über einen längeren Zeitraum draussen waren. Weiter wiesen die in diesem Zeitraum erhobenen Wasserproben Verunreinigungen auf bzw. fehlten Verunreinigungen in einem Zeitraum, in dem es trocken war. Zwar kam es, wie bereits erwähnt, auch zu Verunreinigungen, als die Kühe nicht im Einzugsgebiet weideten. Die von der Staatsanwaltschaft erwähnten Datenbeispiele weisen denn darauf hin, dass es wohl nicht einzig aufgrund der Beweidung in der Nähe der Quelle zu Verunreinigungen kommt, was das Weiden nahe der Quelle wiederum aber nicht per se als Mitursache ausschliesst.