Jedenfalls sind die Aussagen des Beschuldigten mit Blick auf die Datenlage kein entlastender Hinweis, dass er das Weideverhalten im Quelleneinzugsgebiet hinreichend den Wetterbedingungen angepasst hat. Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich teilweise um Rekordniederschläge handelte und mehrere Tage mit Regen aufeinanderfolgten, weshalb nicht davon auszugehen ist, dass es an all diesen Tagen auf den Parzellen im Einzugsgebiet der Quelle immer trocken war.