Zudem wurden sowohl am 21. Juni als auch 12. Juli 2021 Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt. 5.7 Mit Blick auf diese Datenlage muss entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte seine Kühe im Zeitraum 2018 bis 2021 auch bei starker Nässe im Einzugsgebiet der Quellfassungen weiden liess. Zwar sagte der Beschuldigte aus, es sei auch schon vorgekommen, dass auf der I.________ die Strassen nass und bei ihm hinten trocken gewesen seien (Einvernahme vom 5. Dezember 2022, Z. 97 f.;