Hingegen wies die Probe vom 30. Juni 2019 keine Verunreinigung mehr auf. Der Beschuldigte liess sein Vieh im Zeitraum vom 16. Juni bis 20. Juni und vom 22. Juni bis 5. Juli 2019 auf der Parzelle 2 weiden. Da es in diesem Zeitraum aber grösstenteils trocken blieb bzw. nur ganz wenig Niederschläge fielen, kann diese Probe auch als konkreter Hinweis dafür gewertet werden, dass ein Weiden bei solchen Wetterbedingungen auch im Einzugsgebiet der Quelle zu keinen Verunreinigungen führt. Die Probe vom 5. August 2019 wies hingegen wieder Verunreinigungen mit Enterokokken (12) auf.