6 5.6 Gemäss seinen Angaben hat der Beschuldigte sein Vieh im Zeitraum vom 29. Juni 2018 bis und mit am 22. Juli 2018 ununterbrochen auf der Parzelle 2 weiden lassen. Dabei kam es am 5. (Monatshöchstwert von 23.5+mm), 6. und 21. Juli 2018 zu Niederschlägen. Am 7. Juli 2018 wurden zwei Wasserproben entnommen, wobei eine davon eine Verunreinigung mit E-coli (3) aufwies. Der Umstand, dass die von der Apotheke analysierte Probe keine Verunreinigung aufwies, stellt diese Probe nicht in Frage.