Weiter liegen die von den Beschwerdeführern mit Schreiben vom 26. März 2022 eingereichten Daten, namentlich die Niederschlagsmengen der I.________ für die Jahre 2018 bis 2020, die Auswertungen der Wasserproben der Quelle F.________ für die Jahre 2018 bis 2021 sowie diverse Fotos, welche die Beweidung des Geländes oberhalb der Quelle F.________ bei Nässe für die Jahre 2018 bis 2021 belegen sollen, in den Akten. Bis auf einzelne wenige Tage stimmen die von den Beschwerdeführern in ihrer Eingabe vom 26. März 2022 angegebenen Weidedaten mit denjenigen des Beschuldigten überein.