5 Trinkwassers der Beschwerdeführer sind. Zu diesem Schluss kam bereits das Obergericht des Kantons Bern (nachfolgend: Obergericht) in seinem Urteil SK 20 46 vom 20. August 2021 (vgl. E. 12.4.9, S. 31 [pag. 765] sowie E. 12.5, S. 36 [pag. 770]; SK 20 46). Auch der Umstand, dass die Trinkwasserqualität ausserhalb der Weidesaisons in den Jahren 2018 bis 2021 in der Regel besser war als innerhalb der Weidesaison weist auf einen solchen Zusammenhang hin.