So beziehe sich die Düngeverordnung nicht auf Kot- und Harnausscheidungen während dem Weidegang (Ausscheiden von Kot und Harn von Tieren während dem Weidegang stelle normalerweise keine Probleme dar). Es könne auch nicht grundsätzlich gesagt werden, dass Angus- Mutterkühe von ihrem Gewicht her für die Koppeln oberhalb bzw. unterhalb der Zufahrtsstrasse zu F.________ nicht geeignet wären. Die beim Beschuldigten angeforderten Bodenproben, die Suissebilanz und das Weidejournal 2019 entsprächen den ÖLN-Vorschriften des Bundes.