234 StGB sprechen kann. Objektiv dürfte z. B. tatbestandsmässig handeln, wer 150 Meter von einer Quellfassung entfernt 3000 Liter Jauche praktisch an Ort und Stelle auf einem leicht abfallenden Gelände mit einem Feldweg Richtung Wasserfassung auslaufen lässt und wohl auch der Bauer, «qui étend […] des engrais sur un terrain contenant des veines d’alimentation de sources» […] Ein Kausalzusammenhang zur Verunreinigung des Wassers kann nach richtiger Auffassung erst dann angenommen werden, wenn ein Fehlverhalten im Sinne der Tathandlung als Ursache der Verunreinigung erstellt ist (ACKERMANN, a.a.O., N. 19 zu Art.