2 ganisationsreglements des Obergerichts [OrR OG; BSG 162.11]). Die Beschwerdeführer sind als Straf- und Zivilkläger durch die Einstellung des Verfahrens gegen den Beschuldigten unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 Bst. b StPO). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. Gestützt auf Art.