1. Die Beschwerdeführer reichten erstmals am 21. Juni 2017 Strafanzeige gegen den Beschuldigten ein. Mit Urteil des Regionalgerichts vom 12. September 2019 wurde der Beschuldigte von der fahrlässigen Verunreinigung von Trinkwasser in den Jahren 2016 und 2017 freigesprochen (PEN 17 367). Dieses Urteil wurde vom Obergericht des Kantons Bern (nachfolgend: Obergericht) am 20. August 2021 bestätigt (SK 20 46). Die Beschwerdeführer hatten bereits am 21. Januar 2019 erneut Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Verunreinigung von Trinkwasser erstattet.