10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerdeführerin wird im Beschwerdeverfahren lediglich als Strafklägerin zugelassen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 4. Es wird keine Entschädigung gesprochen.